Allgemeine Fragen über unsere Mietwohnungen

Wie und wo bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Wenn Sie Interesse an einer unserer Wohnungen haben, können Sie uns telefonisch oder persönlich in unserem Büro in der Widemarkter Straße 8 in Vacha erreichen. Wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen und besprechen den weiteren Verlauf gemeinsam.

Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Für einige Wohnungen der SWG benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Dieser stellt eine Bescheinigung dar, die zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten (Sozial-)Wohnung berechtigt. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze sowie über die Wohnung, die bezogen werden darf. Informationen erhalten Sie bei uns oder beim Landratsamt Wartburgkreis.

Darf ich in meiner Wohnung ein Haustier halten?

Die Haltung von Kleintieren ist generell gestattet, solange dies keine negative Einwirkung auf die anderen Mieter oder die Wohnung hat. Für die Haltung von größeren Tieren wie Hunden und Katzen benötigen Sie jedoch eine schriftliche Genehmigung von uns. Hierzu wenden Sie sich bitte an uns.

Wann wird die Kautionszahlung fällig und erhalte ich diese wieder?

Die Sicherheitsleistung umfasst grundsätzlich zwei Kaltmieten und wird zum Tag des Einzugs fällig. Sie erhalten die gezahlte Kaution einschließlich Zinsen nach einer gewissen Bearbeitungszeit nach Ihrem Auszug zurück, sofern bei der Übergabe der Wohnung keine Mängel oder Mietrückstände vorhanden sind.

Muss ich bei der Anmietung eine Provision zahlen?

Nein, die Wohnungen werden bei uns provisionsfrei vermietet.

Muss ich zur Anmietung einer Wohnung eine Versicherung abschließen?

Wir als Vermieter empfehlen jedem Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die z.B. bei Wasserschäden die Kosten für den entstandenen Schaden an fremdem Eigentum teilweise oder sogar vollständig abdeckt. Für Schäden am eigenen Eigentum wäre sicherlich eine Hausratversicherung ratsam. Ein Zwang zum Abschluss einer Versicherung besteht jedoch nicht.

Ich komme mit der Mietzahlung in Verzug oder kann sie nicht vollständig zahlen.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich an uns, um eine Lösung für Ihr Problem zu finden.

Gibt es eine Hausordnung und wo finde ich diese?

Für jeden Mieter besteht eine gültige Hausordnung, welche das Zusammenleben aller Bewohner des Hauses regelt. Sie finden Sie in jedem Hauseingang sowie als Anhang zu Ihrem Mietvertrag. Alternativ können Sie sich auch auf unserer Internetseite über die Hausordnung informieren.

Darin sind u.a. die Ruhezeiten geregelt, um ein angenehmes Zusammenwohnen zu gewährleisten. An Werktagen gelten die Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr als Ruhezeiten. Sonn- und Feiertage sind vollständig als Ruhetage zu beachten. In dieser Zeit ist grundsätzlich jeder vermeidbare Lärm zu unterlassen.

Wer ist für die Treppenreinigung und die Schneeräumung zuständig?

Sofern in Ihrem Haus keine externe Firma die Reinigung übernimmt, hat jeder Mieter im Wechsel die Hausreinigung durchzuführen. Für das Schneeräumen im Winter beauftragen wir einen Winterdienst, sodass der Mieter hierzu keine Verpflichtungen zur Schneeräumung hat.

Wie lüfte und heize ich richtig?

Um einer Schimmelbildung vorzubeugen, ist es notwendig die Wohnräume regelmäßig ausreichend zu lüften. Vermeiden Sie während der Heizperiode Dauerlüften und achten Sie besser auf regelmäßiges Stoßlüften. So findet nicht nur ein Luftaustausch statt, sondern Sie sparen auch Energiekosten. Sie können sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie gerne und übergeben Ihnen auf Wunsch eine Broschüre mit Tipps zum richtigen Lüften bzw. Heizen.

An wen wende ich mich bei Notfällen?

Während unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns telefonisch unter 036962 / 177270. Außerhalb der Geschäftszeiten haben wir für Sie Notfallnummern bereitgestellt, welche Sie in den Hausaushängen finden.

Benötige ich eine Genehmigung, wenn ich einen Mitbewohner aufnehmen möchte?

Sofern diese Person nur kurzzeitig (z.B. Urlaub) bei Ihnen wohnt, bedarf es keiner Anmeldung. Für eine längerfristige bzw. dauerhafte Aufnahme einer Person in Ihre Wohnung benötigen Sie allerdings eine schriftliche Genehmigung von uns.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Sie muss schriftlich erfolgen und spätestens am 3.Werktag des ersten der drei Monate bei uns vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung von allen Mietvertragspartnern unterschrieben sein muss. Wenn Sie bei uns im Bestand umziehen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor Ablauf der Kündigungsfrist den geltenden Mietvertrag zu lösen.

Kann ein Nachmieter aus meinem Bekanntenkreis meine Wohnung übernehmen?

Sofern unsererseits noch kein Nachmieter vorhanden ist, kann sich Ihr Bekannter selbstverständlich um Ihre Wohnung bei uns bewerben. Bitte reichen Sie dafür die geforderten Unterlagen bei uns ein. Sprechen keine Gründe gegen die Weitervermietung an den potenziellen Nachmieter, können wir diesen bei unserer Auswahl der Bewerber berücksichtigen.

Downloads und Informationsblätter

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